Unsere Fachgebiete sind:

Familienrecht

Das Fachgebiet umfasst das Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsrecht und Vertragsgestaltung, Sorge- und Umgangsrecht sowie Gewaltschutz.

Erbrecht

Das Gebiet umfasst insbesondere Fragen bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsrecht sowie Vertrags-und Testamentsgestaltung, Durchsetzung von Erbansprüchen, Testamentsvollstreckung, vorweggenommener Erbfolge sowie Gestaltung und Überprüfung von Übergabeverträgen.

Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Immobilien- und Grundstücksrecht umfasst die Übertragung, Belastung und Nutzung von Immobilien, Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen.
Wir prüfen z.B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, Grunddienstbarkeiten, beschränkt-persönliche Dienstbarkeiten, Erbbaurechte, Wegerechte, Notwegerechte etc.
Wir prüfen außerdem Ihren Immobilienkauf- und Verkaufsvertrag und beraten Sie beim Kauf/Verkauf Ihrer privaten oder gewerblichen Immobilie. Wir passen die vom Notar oft verwendeten Formularverträge auf Ihren jeweiligen Einzelfall an. Bei privat oder gewerblich vermieteten Immobilien prüfen wir auch Ihre Mietverträge.

Strafrecht

Das Gebiet umfasst sämtliche Tätigkeiten im Bereich Strafverteidigung einschließlich der Verteidigung in Jugendstrafsachen sowie die Vertretung in Betäubungsmittelangelegenheiten, im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und die Vertretung von Opfern von Gewalttaten als Nebenklagevertreter.